Ärzte sehen sich heute vermehrt mit juristischen Fragestellungen konfrontiert. Lesen Sie hier, welche Beschwerde- und Klagemöglichkeiten Patienten haben und wie man sich als Arzt richtig verhält. (Medical Tribune 35/2017)
Der Behandlungsvertrag zwischen Ärzten und Patienten kommt meist ungeschrieben zustande, durch bloße Willenseinigung. „Nicht der Erfolg der Behandlung, sondern die fachgerechte Heilbehandlung ist vom Arzt geschuldet“, hebt Dr. Gottfried Zeller, stv. Kammeramtsdirektor der ÄK für NÖ, einleitend hervor. Das Risiko für unverschuldeten Misserfolg trage der Patient. Im Detail gilt es folgende Punkte zu beachten:
1 Welcher Behandlungsanspruch ergibt sich aus dem Behandlungsvertrag?
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