REZEPTE – Dank elektronischer Datenverarbeitung sind Rezepte meist vollständig ausgefüllt. In seltenen Fällen können aber doch Fragen auftauchen, dann ist rascher Rat gefragt. (Pharmaceutical Tribune 19/2017)
Auch im größten Trubel ist es ratsam, das Rezept genau zu prüfen.
Kommt ein Kunde mit einem Rezept in die Apotheke, bei dem sich Fragen auftun, dann sind aus rechtlicher Sicht § 13 der Apothekenbetriebsordnung (ABO 2005) und § 3 der Rezeptpflichtverordnung die wichtigsten Verbündeten des Apothekers (siehe Kasten).
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